Ausbildungsart: Lehrgang

Dauer: 25 Stunden an den Wochenenden

Ausbildungsort: Feuerwehr-Ausbildungszentrum des Landkreises

Voraussetzung: Truppmann 1, Atemschutzgeräteträger, möglichst Sprechfunker

 

Beschreibung

Der Lehrgang befähigt die Teilnehmer zur Mitarbeit bei Gefahrguteinsätzen. Die Teilnehmer erlernen Grundwissen über notwendige Schutzmaßnahmen und führen praktische Übungen unter besonderer Schutzkleidung (Chemikalien-Schutzanzug / Vollschutz) durch.

Eine jährliche Weiterbildung findet an drei Abenden (freitags) beim Ausbildungsdienst der Ortsfeuerwehr Gifhorn statt. Dort steht ein Gerätewagen-Gefahrgut des Landkreises Gifhorn.

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Ausbildungsart: Lehrgang

Dauer: 25 Stunden an den Wochenenden

Ausbildungsort: Feuerwehr-Ausbildungszentrum des Landkreises

Voraussetzung: Truppmann 1, möglichst Sprechfunker, Mindestalter 18 Jahre, körperliche Fitness (Untersuchung G26.3)

 

Beschreibung

Der Bereich Atemschutz rückt immer stärker in den Vordergrund der Feuerwehren. In den wenigsten Brandeinsätzen wird auf Atemschutz verzichtet. Selbst beim PKW-Brand ist Atemschutz unverzichtbar. Brände an und in Gebäuden sind durch den Einsatz moderner Baustoffe immer gefährlicher geworden, dass das Brandverhalten immer schwieriger einzuschätzen ist. So ist auch das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung zwingend vorgeschrieben.

Nach der Grundausbildung (Truppmannausbildung Teil 1) können Kameraden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Atemschutzgeräteträger-Lehrgang teilnehmen. Dazu ist eine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung (G26.3) nötig.

Atemschutzgeräteträger müssen regelmäßig auf Tauglichkeit überprüft werden:

  • Jährliche Übung unter realistischen Bedingungen oder Realeinsatz
  • Jährliche theoretische Unterweisung
  • Jährliche Belastungsprüfung (Atemschutzstrecke des Landkreises)
  • Regelmäßige ärztliche Untersuchung (entsprechend des Alters)

Der Lehrgang beginnt sich mit den Grundlagen der menschlichen Atmung sowie dem Aufbau von Atemschutzgeräten. Die Handhabung der Geräte ist lebenswichtig für den Atemschutzgeräteträger. Praktisch starten die Teilnehmer mit einem „Gewöhnungsgang“ . Sie tragen eine Atemschutzmaske mit Filtergerät. Danach schultern sie ein komplettes Atemschutzgerät, wie sie es auch später im Einsatz tragen werden.

Abschluss des Lehrgangs ist die schriftliche, praktische und mündliche Prüfung.

 

Besondere Weiterbildung

Nach dem Lehrgang werden besondere Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, die besucht werden sollten. Ortsintern wird hin und wieder ein Atemschutztag angeboten. Dabei wird das beim Lehrgang erlernte Wissen vertieft. Speziell das Vorgehen in den Innenangriff wird geschult: Öffnen von Türen, Rauchgasabkühlung, Schlauchmanagement, usw.

Einmal jährlich wird von der Stadtfeuerwehr eine Heißausbildung angeboten. In einem Brandcontainer wird die Brandbekämpfung unter realistischen Bedingungen trainiert.

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Ausbildungsart: Lehrgang

Dauer: 35 Stunden an den Wochenenden

Ausbildungsort: Feuerwehr-Ausbildungszentrum des Landkreises

Voraussetzung: Truppmann 2, möglichst Sprechfunker, Mindestalter 18 Jahre, gültige Fahrerlaubnis mind. B

 

Beschreibung

Die Kommunen stellen den Feuerwehren wertvolle Fahrzeuge und Geräte zur Verfügung, deren fachlich richtiger Umgang gewährleistet sein muss.  Eine Einsatzstelle muss im Brandeinsatz auch mit Löschwasser versorgt werden.

In ausführlicher Form werden diese Themen ausgebildet:

  • Rechtsgrundlagen und Unfallversicherungsschutz
  • Fahrzeugkunde
  • Motorenkunde
  • Kraftbetriebene Geräte (Stromerzeuger, tragbare Pumpen, usw.)
  • Störungssuche sowie Aufbau und Wirkungsweise von Feuerlöschkreiselpumpen
  • Wasserförderung / Berechnung einer Förderstrecke

Der Schwerpunkt liegt in der praktischen Stationsausbildung. Die Berechnung komplexer Wasserförderstrecken wird nicht nur theoretisch, sondern auch in praktischer Form mit unterschiedlichen Wassermengen und Drücken durchgeführt.

Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung.

 

Besondere Weiterbildungen

Einmal monatlich wird eine Maschinisten-Weiterbildung durchgeführt, die jeweils durch einen fachlich qualifizierten Gruppenführer (oft Kreisausbilder für Maschinisten) geleitet wird. Innerhalb dieser Ausbildungsgruppe können Spezialthemen vertieft werden.

 

  • Ausbildung an der Pumpentechnik
  • Kraftbetriebene Geräte (Stromerzeuger, PFPN/TS, usw.)
  • Wasserförderberechnung (Welchen Ausgangsdruck muss ich fahren?)
  • Fahrertraining (Fahren nach Einweiser sowie Geländefahrt)

 

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Ausbildungsart: Lehrgang

Dauer: 18 Stunden an den Wochenenden

Ausbildungsort: Feuerwehr-Ausbildungszentrum des Landkreises

Voraussetzung: Truppmann 1

 

Beschreibung

Die Arbeit in der Feuerwehr erfordert oft das Bedienen von Kommunikationsmitteln. Der Funkverkehr zwischen den Fahrzeugen bzw. zur Einsatzleitstelle wird mittels muss gewährleistet sein. Auch der reine „Einsatzstellenfunk“, also zwischen dem Gruppenführer und den Trupps, die in seinem Auftrag beispielsweise die Brandbekämpfung vornehmen ist sehr wichtig, auch überlebenswichtig.

Die Teilnehmer erlernen die Funktion der Funkgeräte sowie deren Übertragungsmöglichkeiten kennen. Auch die physikalischen Grundlagen werden erläutert.

Das theoretisch erlernte Wissen wird in praktischen Übungen gefestigt. Der Lehrgang endet mit einer praktischen, einer theoretischen und einer schriftlichen Prüfung.

 

Dieser Lehrgang ist wichtig für alle weiteren Lehrgänge, wie z.B. Atemschutzgeräteträger und Maschinist. Für den Gruppenführerlehrgang ist dies eine zwingende Voraussetzung.

Ausbildungsart: Lehrgang

Dauer: 35 Stunden in einer Woche / Vollzeit

Ausbildungsort: Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK), Celle

Voraussetzung: Truppmann 2

 

Beschreibung

Der Truppführer-Lehrgang ist der Abschluss der Truppausbildung. Sie befähigt den Teilnehmer zum Führen eines Trupps (= 1 Truppführer + 1 Truppmitglied) innerhalb einer Löschgruppe.

Ziel des Lehrgangs ist das selbständige Arbeiten innerhalb einer Staffel oder Gruppe und das Erkennen von möglichen Gefahren im Einsatz. Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit an einer NABK und dauert 35 Stunden. Es wird theoretische und praktische Ausbildung durchgeführt. Der theoretische Teil bezieht sich neben den Rechtsgrundlagen auf Themen wie „Verbrennen und Löschen“ oder „Fahrzeugkunde“. Ein umfangreicher Teil stellt die praktische Ausbildung dar. Täglich werden mehrere Übungseinsätze auf dem Hof der NABK gefahren. Das richtige Verhalten der Teilnehmer steht hier im Vordergrund. Nach jeder Übung werden die Gefahren an den einzelnen Übungsobjekten beurteilt.

Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.