Ausbildungsart: Lehrgang

Dauer: 35 Stunden an den Wochenenden

Ausbildungsort: Feuerwehr-Ausbildungszentrum des Landkreises

Voraussetzung: Truppmann 2, möglichst Sprechfunker, Mindestalter 18 Jahre, gültige Fahrerlaubnis mind. B

 

Beschreibung

Die Kommunen stellen den Feuerwehren wertvolle Fahrzeuge und Geräte zur Verfügung, deren fachlich richtiger Umgang gewährleistet sein muss.  Eine Einsatzstelle muss im Brandeinsatz auch mit Löschwasser versorgt werden.

In ausführlicher Form werden diese Themen ausgebildet:

  • Rechtsgrundlagen und Unfallversicherungsschutz
  • Fahrzeugkunde
  • Motorenkunde
  • Kraftbetriebene Geräte (Stromerzeuger, tragbare Pumpen, usw.)
  • Störungssuche sowie Aufbau und Wirkungsweise von Feuerlöschkreiselpumpen
  • Wasserförderung / Berechnung einer Förderstrecke

Der Schwerpunkt liegt in der praktischen Stationsausbildung. Die Berechnung komplexer Wasserförderstrecken wird nicht nur theoretisch, sondern auch in praktischer Form mit unterschiedlichen Wassermengen und Drücken durchgeführt.

Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung.

 

Besondere Weiterbildungen

Einmal monatlich wird eine Maschinisten-Weiterbildung durchgeführt, die jeweils durch einen fachlich qualifizierten Gruppenführer (oft Kreisausbilder für Maschinisten) geleitet wird. Innerhalb dieser Ausbildungsgruppe können Spezialthemen vertieft werden.

 

  • Ausbildung an der Pumpentechnik
  • Kraftbetriebene Geräte (Stromerzeuger, PFPN/TS, usw.)
  • Wasserförderberechnung (Welchen Ausgangsdruck muss ich fahren?)
  • Fahrertraining (Fahren nach Einweiser sowie Geländefahrt)

 

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