Ausbildungsart: Lehrgang

Dauer: 70 Stunden an den Wochenenden

Ausbildungsort: Stadt Gifhorn

Voraussetzung: Aktive Mitgliedschaft

 

Beschreibung

Der Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst beginnt mit einer einjährigen Probezeit und gleichermaßen mit der Truppausbildung. Bei Mitgliedern, die aus der Jugendfeuerwehr kommen, entfällt diese Probezeit.

Die Truppmann-Ausbildung Teil I (Grundausbildungslehrgang) besteht aus einem 70-stündigen Lehrgang. Zusätzlich wird ein Erste-Hilfe-Lehrgang benötigt. Der Truppmann-Lehrgang wird innerhalb der Stadtfeuerwehr Gifhorn durchgeführt. Ausbilder aus allen Ortsfeuerwehren der Stadt bilden die Feuerwehrmann-Anwärter aus.

In diesem Lehrgang werden Grundlagen im Bereich der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung vermittelt. Dazu gehören auch theoretische Grundlagen wie beispielsweise Rechtsgrundlagen und Unfallversicherungsschutz. In den vielen praktischen Unterrichtseinheiten werden die Aufgaben einer jeden Einsatzkraft innerhalb einer Löschgruppe ausgebildet.

Dieser Lehrgang endet mit einer Prüfung, die vom Kreisausbildungsleiter abgenommen wird. Geprüft wird in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form.

Jetzt können weitere Lehrgänge, wie beispielsweise Sprechfunker- oder Atemschutzgeräteträger-Lehrgang besucht werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Zwei Jahre nach dem Lehrgang wird eine weitere Prüfung (Truppmann Teil 2) abgelegt, mit der die Truppmannausbildung endet.