Ausbildungsart: Standortausbildung, Prüfung

Dauer: 80 Stunden in zwei Jahren

Ausbildungsort: Ortsfeuerwehr / Standortausbildung

Voraussetzung: Truppmann I

 

Beschreibung

Die Truppmann-Ausbildung Teil II findet innerhalb der eigenen Ortsfeuerwehr statt. Innerhalb von zwei Jahren ist eine Ausbildungszeit von 80 Stunden erforderlich. In diesem Zeitraum vertiefen die Teilnehmer ihr erworbenes Wissen in den eigenen Reihen. Sie nehmen auch an Einsätzen teil und erlernen den Umgang mit der Ausrüstung.

Während dieses Ausbildungszeitraums kann beispielsweise der Sprechfunker- oder Atemschutzgeräteträger-Lehrgang besucht werden.

Nach Ablauf dieser zwei Jahre endet die Truppmann II Ausbildung mit einer schriftlichen Prüfung, die auf Ebene der Stadtfeuerwehr durchgeführt wird. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch den Kreisausbildungsleiter.