Im abwehrenden Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung tätig zu sein ist mehr als nur ein gewöhnliches Hobby. Es ist nicht nur eine abwechslungsreise Freizeitbeschäftigung, sondern auch eine sinnvolle und notwendige Aufgabe.
Jeder Mensch ist froh, wenn ihm geholfen wird.
Es muss nur jemand helfen!
Jeder Bürger kann auf die ehrenamtliche Tätigkeit der freiwilligen Feuerwehr jederzeit zurückgreifen. Der Brandschutz im gesamten Landkreis Gifhorn wird ausschließlich von Freiwilligen wahrgenommen, die ihre Aufgaben nebenberuflich durchführen.
Deshalb sind alle Einwohner auf die Arbeit der freiwilligen Feuerwehr angewiesen. Eine besondere Schwierigkeit stellt in allen Bereichen die Tagesalarmbereitschaft dar. Dazu werden mehrere Ortsfeuerwehren gemeinsam tätig. Hier ist es wichtig, dass solche Tageszeiten von Schichtarbeitern und Kameraden mit einem nahegelegenen Arbeitsplatz abgedeckt werden.
Menschen unterschiedlicher Herkunft und Berufsausbildung setzen sich gemeinsam für das Wohl der Mitbürger ein…
… und du kannst dabei sein!!!
Die Ausbildung der Mannschaft erfolgt durch ausgebildete Zug- und Gruppenführer. Um hier eine einheitliche Ausbildungsstruktur zu gewährleisten, hat es sich bewährt, dass sich die Führungskräfte regelmäßig treffen, um hier gemeinsame Ausbildungsgrundsätze zu finden.
Gemeinsam werden Informationen zur Fach- und Gruppenausbildung ausgetauscht.
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Aktuelle InformationenNeuerungen im Feuerwehrwesen sowie aktuelle Informationen und Absprachen zur Einsatzorganisation werden hier zum Thema. Dazu gehören nicht nur ortsfeuerwehr-interne Abläufe, sondern auch Regelungen innerhalb Stadtfeuerwehr Gifhorn. Hier dienen im Regelfall Ortsbrandmeister, Stellv. OrtsBM und Zugführer als Multiplikatoren.
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Rückblick auf das vergangene QuartalDabei werden Ausbildungsdifizite, aber auch positive Erkenntnisse verschiedener Dienstveranstaltungen erläutert. Die Erkenntnisse sind Grundlage für die Dienstplanerstellung für das kommende Quartal.
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DienstplanerstellungFür jedes Quartal werden Ausbildungsschwerpunkte gesetzt. Das kann beispielsweise das Vorgehen unter Atemschutz oder auch eine stufenweise Ausbildung in der technischen Hilfeleistung sein. Das Resultat dieser Arbeitsgruppe ist ein für die Mannschaft optimal zugeschnittener Dienstplan. Dabei werden die Ausbildungsgrundsätze der Standortausbildung nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 berücksichtigt.
Zusätzlich nehmen die Führungskräfte an Sonderdiensten teil. Dazu gehört u.a. die Besichtigung von Betrieben und Einrichtungen mit Brandmeldeanlagen. Auch die örtlichen Feuerwehr-Zufahrten werden regelmäßig kontrolliert. Hier sind speziell die Zufahrten zu den Campingplätzen in der Gamsener Gemarkung gefragt.
Dienstpläne
- Dienstplan Aktive Dienstplan
- Jugendfeuerwehr
- Dienstplan Maschinisten
Der Bereich Atemschutz rückt immer stärker in den Vordergrund der Feuerwehren. In den wenigsten Brandeinsätzen wird auf Atemschutz verzichtet. Selbst beim PKW-Brand ist Atemschutz unverzichtbar. Brände an und in Gebäuden sind durch den Einsatz moderner Baustoffe immer gefährlicher geworden, dass das Brandverhalten immer schwieriger einzuschätzen ist. So ist auch das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung zwingend vorgeschrieben.
Nicht nur Brandeinsätze erfordern den Einsatz von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten. Auch vor austretenden Gasen werden die Einsatzkräfte geschützt. Dazu gehören beispielsweise Unfälle in Silos. Das Atemschutzgerät stellt auch die geringste Schutzmaßnahme bei einem Gefahrgut- bzw. ABC-Einsatz dar. Die Schutzausrüstung wird beispielsweise durch einen Chemikalien-Schutzanzug erweitert, sofern der Atemschutzgeräteträger dafür geschult ist.
Nach der Grundausbildung (Truppmannausbildung Teil 1) können Kameraden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Atemschutzgeräteträger-Lehrgang teilnehmen. Dazu ist eine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung nötig.
Atemschutzgeräteträger müssen regelmäßig auf Tauglichkeit überprüft werden:
- Jährliche Übung unter realistischen Bedingungen oder Realeinsatz
- Jährliche theoretische Unterweisung
- Jährliche Belastungsprüfung (Atemschutzstrecke des Landkreises)
- Regelmäßige ärztliche Untersuchung (entsprechend des Alters)
Die Ausbildung wird durch die Gruppenführer der Ortsfeuerwehr durchgeführt. Dabei sind Kameraden tätig, die auch Ausbildung auf Kreisfeuerwehrebene durchführen und Führungskräfte, die selbst an professionellen Ausbildungsveranstaltungen für Innenangriff und "Heißausbildung" teilgenommen haben.
Bei allen Tätigkeiten der Brandbekämpfung stellt sich heraus, dass die Ausbildung im Bereich des Atemschutzes nicht zu unterschätzen ist:
- Einschätzen und Analysieren der Gefahr von außen durch den Gruppenführer
- Atemschutzüberwachung (Kontrolle über Funk)
- Einschätzen der Gefahr im Innenbereich durch den vorgehenden Trupp (Beobachten von Rauch und Brandverhalten)
- Bereit stehende Sicherheitstrupps und Atemschutzreserve
- Vollständiges Anlegen der Schutzausrüstung (Sicherheit!)
Der Atemschutzeinsatz ist also eine ausbildungsintensive, aber auch sehr interessante Tätigkeit.
Besondere Weiterbildungsveranstaltungen
- Heißausbildung im Brandübungscontainer
Viele unserer Atemschutzgeräteträger haben an einem Sondertraining im Brandübungscontainer teilgenommen (z.B. in Bad Gandersheim). Dabei wird das praktische Vorgehen bei Gebäudebränden sowie das Verhalten bei einer Rauchgasdurchzündung (z.B. Flashover) trainiert. - Atemschutztag
Innerhalb der Ortsfeuerwehr wird in regelmäßigen Abständen eine ganztägige Weiterbildung durchgeführt. Hier werden neben den theoretischen Grundlagen der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 auch praktische Aspekte vertieft: Training am Hohlstrahlrohr, Rettungsmaßnahmen als Sicherheitstrupp, Kommunikation über Funk, Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung sowie der Atemschutzgeräte usw.
Die Stadt Gifhorn stellt uns wertvolle Fahrzeuge und Geräte zur Verfügung, mit denen auch fachgerecht umgegangen werden muss. Nicht nur der ordnungsgemäße Umgang ist wichtig. Auch die zügige Handhabung im "Einsatz-Stress" muss funktionieren. Aus diesem Grund findet neben den wöchentlichen Ausbildungsdiensten eine gesonderte Ausbildung für Maschinisten statt. Hier werden deren Aufgaben spezialisiert behandelt.
Nach der Truppausbildung (Teil 1+2) können Kameraden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer Fahrerlaubnis (Führerschein) sind, am Maschinistenlehrgang teilnehmen.
Nach einer Einweisung dürfen sie die Fahrzeuge der Ortsfeuerwehr bewegen und die verlasteten Gerätschaften bedienen.
Regelmäßige Weiterbildung
Einmal monatlich wird eine Maschinisten-Weiterbildung durchgeführt, die jeweils durch einen fachlich qualifizierten Gruppenführer (oft Kreisausbilder) geleitet wird. Innerhalb dieser Ausbildungsgruppe können Spezialthemen vertieft werden.
- Ausbildung an der Pumpentechnik
- Kraftbetriebene Geräte (Stromerzeuger, hydr. Rettungsgerät, usw.)
- Wasserförderberechnung (Welchen Ausgangsdruck muss ich fahren?)
- Fahrertraining (Fahren nach Einweiser sowie Geländefahrt)