Der Bereich Atemschutz rückt immer stärker in den Vordergrund der Feuerwehren. In den wenigsten Brandeinsätzen wird auf Atemschutz verzichtet. Selbst beim PKW-Brand ist Atemschutz unverzichtbar. Brände an und in Gebäuden sind durch den Einsatz moderner Baustoffe immer gefährlicher geworden, dass das Brandverhalten immer schwieriger einzuschätzen ist. So ist auch das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung zwingend vorgeschrieben.

Nicht nur Brandeinsätze erfordern den Einsatz von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten. Auch vor austretenden Gasen werden die Einsatzkräfte geschützt. Dazu gehören beispielsweise Unfälle in Silos. Das Atemschutzgerät stellt auch die geringste Schutzmaßnahme bei einem Gefahrgut- bzw. ABC-Einsatz dar. Die Schutzausrüstung wird beispielsweise durch einen Chemikalien-Schutzanzug erweitert, sofern der Atemschutzgeräteträger dafür geschult ist.

Nach der Grundausbildung (Truppmannausbildung Teil 1) können Kameraden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Atemschutzgeräteträger-Lehrgang teilnehmen. Dazu ist eine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung nötig.

Atemschutzgeräteträger müssen regelmäßig auf Tauglichkeit überprüft werden:

  • Jährliche Übung unter realistischen Bedingungen oder Realeinsatz
  • Jährliche theoretische Unterweisung
  • Jährliche Belastungsprüfung (Atemschutzstrecke des Landkreises)
  • Regelmäßige ärztliche Untersuchung (entsprechend des Alters)

Die Ausbildung wird durch die Gruppenführer der Ortsfeuerwehr durchgeführt. Dabei sind Kameraden tätig, die auch Ausbildung auf Kreisfeuerwehrebene durchführen und Führungskräfte, die selbst an professionellen Ausbildungsveranstaltungen für Innenangriff und "Heißausbildung" teilgenommen haben.

Bei allen Tätigkeiten der Brandbekämpfung stellt sich heraus, dass die Ausbildung im Bereich des Atemschutzes nicht zu unterschätzen ist:

  • Einschätzen und Analysieren der Gefahr von außen durch den Gruppenführer
  • Atemschutzüberwachung (Kontrolle über Funk)
  • Einschätzen der Gefahr im Innenbereich durch den vorgehenden Trupp (Beobachten von Rauch und Brandverhalten)
  • Bereit stehende Sicherheitstrupps und Atemschutzreserve
  • Vollständiges Anlegen der Schutzausrüstung (Sicherheit!)

Der Atemschutzeinsatz ist also eine ausbildungsintensive, aber auch sehr interessante Tätigkeit.

 

Besondere Weiterbildungsveranstaltungen

  • Heißausbildung im Brandübungscontainer
    Viele unserer Atemschutzgeräteträger haben an einem Sondertraining im Brandübungscontainer teilgenommen (z.B. in Bad Gandersheim). Dabei wird das praktische Vorgehen bei Gebäudebränden sowie das Verhalten bei einer Rauchgasdurchzündung (z.B. Flashover) trainiert.
  • Atemschutztag
    Innerhalb der Ortsfeuerwehr wird in regelmäßigen Abständen eine ganztägige Weiterbildung durchgeführt. Hier werden neben den theoretischen Grundlagen der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 auch praktische Aspekte vertieft: Training am Hohlstrahlrohr, Rettungsmaßnahmen als Sicherheitstrupp, Kommunikation über Funk, Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung sowie der Atemschutzgeräte usw.

 

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Atemschutzgeräteträger im realen Einsatz bei Nachlöscharbeiten

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Atemschutzausbildung (Sicherheitstruppkonzept)

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Training mit dem Hohlstrahlrohr

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Helm nach einem Innenangriff im Brandeinsatz nach einer Durchzündung.
Der Atemschutzgeräteträger ist durch seine Kleidung geschützt.