Von Außenstehenden wird man des Öfteren gefragt, was wohl diese Schulterstücken mit oder ohne Sternchen zu bedeuten haben. Dabei handelt es sich um Dienstgrad-Abzeichen, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Dienstjahre, Lehrgänge und Funktion) verliehen werden können. Die aufgeführten Dienstgrade sind für das Bundesland Niedersachsen vorgesehen und auch für weibliche Feuerwehrmitglieder zu verstehen.
Eine Regelung innerhalb der Stadtfeuerwehr Gifhorn sagt aus, dass zwischen den Beförderungen eine Dienstzeit von drei Jahren liegen soll. Bei Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter weicht man allerdings von dieser Regelung ab. Mannschaftsdienstgrade (bis EHFM) werden bei der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr wahrgenommen. Beförderungen ab Löschmeister werden bei der jährlichen Stadtfeuerwehr-Dienstversammlung durchgeführt. Funktionsträger der Kreisfeuerwehr werden während der Dienstversammlung der Kreisfeuerwehr befördert. Dazu gehören u.a. Führungskräfte der Kreisfeuerwehrbereitschaft und Kreisausbilder.
Stand: Mai 2010
Feuerwehrverordnung vom 01.05.2010.
Feuerwehrmann-Anwärter
- Jugendfeuerwehrmitglied
- Dienstgrad nach Eintritt
Feuerwehrmann
- Einjährige Probezeit abgeschlossen (außer JF)
- Truppmannausbildung Teil 1 (Grundlehrgang) abgeschlossen
Oberfeuerwehrmann
- Dreijährige Dienstzeit abgeschlossen
- Truppmannausbildung Teil 2 abgeschlossen
- Funktion innerhalb einer Gruppe, Staffel, Selbst. Trupp; ohne Führungsaufgaben
Hauptfeuerwehrmann
- Vierjährige Dienstzeit und Truppführerlehrgang
oder - 10-jährige Dienstzeit, Truppmann Teil 2 abgeschlossen, zwei technische Lehrgänge
- Funktion Truppführer oder Melder (innerhalb der Einheit ohne Führungsaufgaben)
- Bestimmte Funktion Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter, Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
Erster Hauptfeuerwehrmann
- 15-jährige Dienstzeit und Truppführerlehrgang
oder - 20-jährige Dienstzeit, Truppmann Teil 2 abgeschlossen, zwei technische Lehrgänge
- Funktion Truppführer oder Melder (innerhalb der Einheit ohne Führungsaufgaben)
- Bestimmte Funktion Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter, stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
- Dienstgrad kann übersprungen werden
Löschmeister
- Gruppenführerlehrgang sowie zwei technische Lehrgänge
- Funktion Stellv. Führer der taktischen Einheiten (stellv. GF)
- Bestimmte Funktion Stellv. Jugendfeuerwehrwart (GF-Lehrgang vorausgesetzt)
Oberlöschmeister
- Gruppenführerlehrgang sowie zwei technische Lehrgänge
- Funktion Führer der Löschstaffel oder des Selbständigen Trupps
- Bestimmte Funktion Jugendfeuerwehrwart, Stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindesicherheitsbeauftragter, Gemeindepressewart
Hauptlöschmeister
- Gruppenführerlehrgang sowie zwei technische Lehrgänge
- Funktion Führer der Löschgruppe
- Bestimmte Funktion Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindeausbildungsleiter, Kreispressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter, Kreisausbilder (Ausbilderlehrgang)
Erster Hauptlöschmeister
- Gruppenführerlehrgang sowie zwei technische Lehrgänge
- Bestimmte Funktion Stellv. Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr, Bezirkspressewart, Stellv. Kreisausbildungsleiter (zzgl. Ausbilderlehrgang)
- Dienstgrad kann übersprungen werden
Brandmeister
- Gruppenführerlehrgang
- Funktion Stellv. Zugführer
- Bestimmte Funktion Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr, Stellv. OrtsBM einer Stützpunktfeuerwehr, Stellv. Zugführer in Kreisfeuerwehrbereitschaften, Kreisausbildungsleiter (zzgl. Ausbilderlehrgang nach Wahl), Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart
Oberbrandmeister
- Zugführerlehrgang
- Funktion Zugführer
- Bestimmte Funktion Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr, Stellv. OrtsBM einer Schwerpunktfeuerwehr, Kreisjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendfeuerwehrwart, Stellv. Landesjugendfeuerwehrwart
Hauptbrandmeister
- Zugführerlehrgang
- Bestimmte Funktion OrtsBM einer Schwerpunktfeuerwehr, Stellv. Gemeinde- oder Stadtbrandmeister, Stellv. Kreisbereitschaftsführer, Landesjugendfeuerwehrwart
Erster Hauptbrandmeister
- Zug- bzw. Verbandsführerlehrgang
- Bestimmte Funktion Gemeinde- oder Stadtbrandmeister, Stellv. Abschnittsleiter (Verbandsführerlehrgang sowie weitere Voraussetzungen), Kreisbereitschaftsführer (Verbandsführerlehrgang)
Abschnittsbrandmeister
- Verbandsführerlehrgang zzgl. weitere Voraussetzungen
- Bestimmte Funktion Abschnittsleiter, Stellv. Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister
- Verbandsführerlehrgang
- Bestimmte Funktion Kreisbrandmeister
Regierungsbrandmeister
-
Verbandsführerlehrgang
-
Bestimmte Funktion Regierungsbrandmeister
Dies sind die Dienstgrade, die innerhalb des Landes Niedersachsen erreicht werden können.