Von Außenstehenden wird man des Öfteren gefragt, was wohl diese Schulterstücken mit oder ohne Sternchen zu bedeuten haben. Dabei handelt es sich um Dienstgrad-Abzeichen, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Dienstjahre, Lehrgänge und Funktion) verliehen werden können. Die aufgeführten Dienstgrade sind für das Bundesland Niedersachsen vorgesehen und auch für weibliche Feuerwehrmitglieder zu verstehen.

Eine Regelung innerhalb der Stadtfeuerwehr Gifhorn sagt aus, dass zwischen den Beförderungen eine Dienstzeit von drei Jahren liegen soll. Bei Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter weicht man allerdings von dieser Regelung ab. Mannschaftsdienstgrade (bis EHFM) werden bei der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr wahrgenommen. Beförderungen ab Löschmeister werden bei der jährlichen Stadtfeuerwehr-Dienstversammlung durchgeführt. Funktionsträger der Kreisfeuerwehr werden während der Dienstversammlung der Kreisfeuerwehr befördert. Dazu gehören u.a. Führungskräfte der Kreisfeuerwehrbereitschaft und Kreisausbilder.

 

Stand: Mai 2010

Feuerwehrverordnung vom 01.05.2010.

 

Feuerwehrmann-Anwärter

dg fma

  • Jugendfeuerwehrmitglied
  • Dienstgrad nach Eintritt

Feuerwehrmann

FM

  • Einjährige Probezeit abgeschlossen (außer JF)
  • Truppmannausbildung Teil 1 (Grundlehrgang) abgeschlossen

Oberfeuerwehrmann

OFM

  • Dreijährige Dienstzeit abgeschlossen
  • Truppmannausbildung Teil 2 abgeschlossen
  • Funktion innerhalb einer Gruppe, Staffel, Selbst. Trupp; ohne Führungsaufgaben

Hauptfeuerwehrmann

HFM

  • Vierjährige Dienstzeit und Truppführerlehrgang
    oder
  • 10-jährige Dienstzeit, Truppmann Teil 2 abgeschlossen, zwei technische Lehrgänge
  • Funktion Truppführer oder Melder (innerhalb der Einheit ohne Führungsaufgaben)
  • Bestimmte Funktion Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter, Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart

Erster Hauptfeuerwehrmann

EHFM

  • 15-jährige Dienstzeit und Truppführerlehrgang
    oder
  • 20-jährige Dienstzeit, Truppmann Teil 2 abgeschlossen, zwei technische Lehrgänge
  • Funktion Truppführer oder Melder (innerhalb der Einheit ohne Führungsaufgaben)
  • Bestimmte Funktion Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter, stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
  • Dienstgrad kann übersprungen werden

Löschmeister

LM

  • Gruppenführerlehrgang sowie zwei technische Lehrgänge
  • Funktion Stellv. Führer der taktischen Einheiten (stellv. GF)
  • Bestimmte Funktion Stellv. Jugendfeuerwehrwart (GF-Lehrgang vorausgesetzt)

Oberlöschmeister

OLM

  • Gruppenführerlehrgang sowie zwei technische Lehrgänge
  • Funktion Führer der Löschstaffel oder des Selbständigen Trupps
  • Bestimmte Funktion Jugendfeuerwehrwart, Stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindesicherheitsbeauftragter, Gemeindepressewart

Hauptlöschmeister

HLM

  • Gruppenführerlehrgang sowie zwei technische Lehrgänge
  • Funktion Führer der Löschgruppe
  • Bestimmte Funktion Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindeausbildungsleiter, Kreispressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter, Kreisausbilder (Ausbilderlehrgang)

Erster Hauptlöschmeister

EHLM

  • Gruppenführerlehrgang sowie zwei technische Lehrgänge
  • Bestimmte Funktion Stellv. Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr, Bezirkspressewart, Stellv. Kreisausbildungsleiter (zzgl. Ausbilderlehrgang)
  • Dienstgrad kann übersprungen werden

Brandmeister

BM

  • Gruppenführerlehrgang
  • Funktion Stellv. Zugführer
  • Bestimmte Funktion Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr, Stellv. OrtsBM einer Stützpunktfeuerwehr, Stellv. Zugführer in Kreisfeuerwehrbereitschaften, Kreisausbildungsleiter (zzgl. Ausbilderlehrgang nach Wahl), Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart

Oberbrandmeister

OBM

  • Zugführerlehrgang
  • Funktion Zugführer
  • Bestimmte Funktion Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr, Stellv. OrtsBM einer Schwerpunktfeuerwehr, Kreisjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendfeuerwehrwart, Stellv. Landesjugendfeuerwehrwart

Hauptbrandmeister

HBM

  • Zugführerlehrgang
  • Bestimmte Funktion OrtsBM einer Schwerpunktfeuerwehr, Stellv. Gemeinde- oder Stadtbrandmeister, Stellv. Kreisbereitschaftsführer, Landesjugendfeuerwehrwart

Erster Hauptbrandmeister

EHBM

  • Zug- bzw. Verbandsführerlehrgang
  • Bestimmte Funktion Gemeinde- oder Stadtbrandmeister, Stellv. Abschnittsleiter (Verbandsführerlehrgang sowie weitere Voraussetzungen), Kreisbereitschaftsführer (Verbandsführerlehrgang)

Abschnittsbrandmeister

ABM

  • Verbandsführerlehrgang zzgl. weitere Voraussetzungen
  • Bestimmte Funktion Abschnittsleiter, Stellv. Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeister

KBM

  • Verbandsführerlehrgang
  • Bestimmte Funktion Kreisbrandmeister

Regierungsbrandmeister

RegBM

  • Verbandsführerlehrgang
  • Bestimmte Funktion Regierungsbrandmeister

 

Dies sind die Dienstgrade, die innerhalb des Landes Niedersachsen erreicht werden können.