Feuerwehr Gamsen – FAQ / Wiki
Dieses Dokument soll ein ständig wachsendes Nachschlagewerk darstellen.
Weitere Fragen werden natürlich im Dienst, bzw. über die Funktionsträger geklärt.
Ortsbrandmeister / Stellvertreter | Verdienstausfall, Dienstreise |
Atemschutzbeauftragter | Atemschutzthemen |
Ortsausbildungsleiter | Lehrgänge, Ausbildungsthemen |
Sicherheitsbeauftragter | Unfälle |
Gerätewart | Defekte an Fahrzeugen, Spindbelegung |
Letzte Änderung: 30.09.2022 Torsten Günther
Einsatzabteilung (aktiv)
· Dienst besuchen (2-3 Schnupperdienste)
· Eintrittsformular ausfüllen
· Verschwiegenheitsformular ausfüllen (Einsatzinformationen, Funkverkehr, usw.)
· 1 Jahr Probezeit
· Während der Probezeit TM1-Lehrgang besuchen
· Keine Einsätze ohne TM1-Lehrgng (s. FUK)
· Nach 2 Jahren TM2-Prüfung (80 h Ausbildungsdienst müssen besucht sein)
· Nach Aufnahme der Person in FeuerON kann zum Einkleiden gegangen werden.
Jugendfeuerwehr
· Dienst besuchen (2-3 Schnupperdienste)
· Eintrittsformular ausfüllen
· Nach Aufnahme der Person in FeuerON kann zum Einkleiden gegangen werden.
Kinderfeuerwehr
· Dienst besuchen (2-3 Schnupperdienste)
· Eintrittsformular ausfüllen
· Nach Aufnahme der Person in FeuerON kann zum Einkleiden gegangen werden.
Fördernde Mitglieder
· Eintrittsformular ausfüllen (inkl. Bankverbindung)
Personaldaten
Datenpflege
Persönliche Daten (Telefon, Adresse) EA, AA, Förd. Schriftwart, Kassenwart
JF Jugendfeuerwehrwart KF Kinderfeuerwehrwart
Lehrgänge EA Ortsausbildungsleiter
Bankverbindungen EA, AA, Förd. Kassenwart, ggf. Schriftwart
Besonderheiten EA Stellv. OrtsBM
Der Tausch von Kleidung findet im Bereich der Stadtfeuerwehr Gifhorn (hauptamtliche Gerätewarte) statt. Hier kann Kleidung ausgefasst und getauscht werden.
Stadtfeuerwehr Gifhorn | Fallerslebener Straße 15 | Telefon 72488-10
Die Öffnungszeiten können variieren, Regelöffnungszeit ist aber:
Jeden Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 19:00 Uhr
Details zur Kleidung der Einsatzabteilung der Jugendfeuerwehr: Nds. FwVO
Einsatzabteilung
· Feuerwehr-Einsatzjacke (Baumwolle / dünn / rot)
· Feuerwehr-Einsatzjacke Winter (schwarz)
· Feuerwehr-Einsatzhose (Baumwolle / Latzhose)
· Feuerwehrstiefel
· Feuerwehrhelm
· Schirmmütze Niedersachsen (Basecap)
· Feuerwehr-Einsatzüberjacke für AGT
· Feuerwehr-Einsatzüberhose für AGT
· Flammschutzhaube für AGT
· Diensthose (Ausgehuniform)
· Dienstjacke (Ausgehuniform)
· Dienstmütze (ggf. mit Kordel ab Löschmeister rot, Brandmeister silber)
Einsatzkleidung: Handschuhe und Nackenschutz ggf. beim Gerätewart.
Dienstkleidung: Blaues Hemd und Kravatte selbst kaufen.
Dunkle Halbschuhe, dunkle Socken.
Jugendfeuerwehr
· Übungsanzug (Jacke in Blousonform, Latzhose), Überjacke
· Helm
Festes Schuhwerk mit Absatz.
Handschuhe werden in der Ortsfeuerwehr ausgegeben.
Kinderfeuerwehr
· Übungsanzug (Jacke in Blousonform, Latzhose)
Handschuhe werden bei Bedarf herausgegeben.
Link FwDO Nds.:
Tauglichkeiten
· Jeder AGT behält seine eigenen Daten im Blick.
· Gültige G26.3-Untersuchung (bis 50 Jahre alle 3 Jahre, ab 50 Jahre jährlich).
=> Nachweis im Atemschutzheft und Kopie an den Atemschutzbeauftragten
Formular für den ärztlichen Besuch mitnehmen.
· Jährliche Belastungsprüfung (Strecke FTZ)
· Jährliche Atemschutzunterweisung (kann auch zwischendurch durch einen GF erfolgen)
· Jährliche einsatzrealistische Übung (oder Einsatz)
Tauglichkeiten => Ärztliche Untersuchung
Praxis:
Dr. Armin Saak | Hermann-Löns-Weg 2 | 38518 Gifhorn-Winkel | Tel. 05371 - 95816
Die Praxis wird für die Termine der Feuerwehr Untersuchungen jetzt auf den Montag Nachmittag legen. Sollten die Feuerwehrmitglieder die Praxis telefonisch nicht erreichen, dann bitte per E-Mail unter Betriebsmedizin Adresse anschreiben.
Kontakt: Carmen Klatt | Tel. Betriebsmedizin 05371 - 95818
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Praxis Alternative:
ABS Arbeitsmedizin Braunschweig GmbH | Schmalbachstraße 17 | 38112 Braunschweig
Kontakt: Tel. 0531 236 574 44 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kostenübernahme:
Formular „Kostenübernahme G26 Arzt“ mitnehmen! (Unterschrieben durch OrtsBM)
Atemschutzgeräteträger in Eigenverantwortlichkeit
· Selbst für Tauglichkeiten sorgen (Untersuchung, Notwendigkeit der Übungen)
· Herstellen der Einsatzbereitschaft der Geräte nach Benutzung
· Dokumentation im Atemschutzheft nach Übung/Einsatz (Unterschrift GF)
Atemschutzbeauftragter
· Daten der AGT pflegen, im Blick behalten und ggf. erinnern
· Belastungsprüfung organisieren (im Regelfall Januar/Februar)
· Unterstützung der Ausbildung (fällige Übungen melden)
· Daten in FeuerON pflegen
Übungen | Unterweisungen | Untersuchungen (G26.3)
Übungen
· Atemschutzübungen werden im Ausbildungsdienst durchgeführt;
alternativ Sonderveranstaltungen durch AGT-Ausbilder
· Atemschutzüberwachung wird geschrieben
· Dokumentation im Atemschutzheft
· Atemschutzüberwachung ins Fach des Atemschutzbeauftragten legen, damit er zeitnah die Daten eingeben kann (alternativ zusätzlich PDF-Scan senden).
Einsätze
· Atemschutzüberwachung wird geschrieben und zum Einsatzbericht gelegt!!!
· Die Atemschutztätigkeit wird in den Bericht geschrieben (automatische Übernahme in die Personendaten zur Tauglichkeit)
Führungskräfte und Helfer
· Durchführen von Übungen nach den gültigen Vorschriften (GF).
· Überprüfen der Atemluftflaschen (Druck) zur Einsatzbereitschaft (Atemschutzgerätewart / Helfer)
Allgemein
· Führerscheinklassen aller aktiven Mitglieder, besonders der Fahrer, werden in FeuerON durch den Gerätewart erfasst. Das ist Voraussetzung für den Maschinistenlehrgang.
· Gültigkeit der Fahrerlaubnis bei FSK C/CE wird erfasst (alle fünf Jahre fällig).
· Über den Verlust des Führerscheins ist der Ortsfeuerwehr-Führung informieren.
Auch Feuerwehrfahrzeuge dürfen dann nicht bewegt werden.
Führerschein-Schulung
· Kosten für Führerscheine werden von der Stadt getragen. Dazu werden die Personen gemeldet. Die Kosten werden über den Haushaltsplan beantragt und sind begrenzt.
· Personen an die Stadt melden (Hauptamtlicher Gerätewart)
· Ärztliche Untersuchung wahrnehmen:
Formular „Kostenübernahme Arzt“
Führerschein-Verlängerung (nach 5 Jahren)
· Ärztliche Untersuchung wahrnehmen:
Formular „Kostenübernahme Arzt“
· Führerscheinverlängerung beantragen (Straßenverkehrsamt LK Gifhorn)
Bestätigung der Mitgliedschaft in der Ortsfeuerwehr Gamsen (Formular Stadt).
Unterschrift OrtsBM
Die Kosten werden dann von der Verwaltung übernommen.
Ärztliche Untersuchung
Praxis:
Dr. Armin Saak | Hermann-Löns-Weg 2 | 38518 Gifhorn-Winkel | Tel. 05371 - 95816
Die Praxis wird für die Termine der Feuerwehr Untersuchungen jetzt auf den Montag Nachmittag legen. Sollten die Feuerwehrmitglieder die Praxis telefonisch nicht erreichen, dann bitte per E-mail unter Betriebsmedizin Adresse anschreiben.
Kontakt: Carmen Klatt | Tel. Betriebsmedizin 05371 - 95818
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kostenübernahme:
Formular „Kostenübernahme Arzt“ mitnehmen! (Unterschrieben durch OrtsBM)
Für dienstliche Fahrten ist aufgrund des Versicherungsschutzes ein Dienstreiseantrag (Formular) erforderlich. Das gilt für folgende Situationen:
· Fahrten mit einem Feuerwehrfahrzeug außerhalb des Landkreises Gifhorn
(z.B. besondere Ausbildung, Personaltransport JF zum Zeltlager, Versorgungsfahrt)
· Fahrten mit einem Privat-PKW zum dienstlichen Zweck (z.B. Zeltlager, JF-Neigungslehrgang, Besorgungsfahrten)
Der Antrag sollte eine Woche vor dem Ereignis gestellt werden (ausgefüllt, unterschrieben, versandt an das Ordnungsamt), mind. aber 3 Werktage vorher.
Sollen Feuerwehrfahrzeuge (dienstliche Zwecke) genutzt werden, ist das mit OrtsBM und Gerätewart abzustimmen.
Jede Veranstaltung hat einen Verantwortlichen, der Personal und Material organisiert. Einige Veranstaltungen leben von der Unterstützung der aktiven Mitglieder zum Wohle aller.
Osterfeuer
· Formular „Anzeige eines Oster-/Brauchtums-/Traditionsfeuers“ (Stadt FB 32)
· Anlage Lageplan (Kartenausschnitt)
· Ggf. Schankgenehmigung (prüfen)
· Abstimmung Einkauf von Material mit Organisator und Küche, sowie Kassenwart.
· Presse- und Internetinformation
Feuerwehrball
· Abstimmen aller Aktivitäten durch Orga-Team mit Kassenwart
· Kartenverkauf
· Band/Kapelle buchen
· Ggf. GEMA-Gebühren (Kassenwart)
Fahrzeuge
Lehrgänge werden grundsätzlich mit einem eigenen PKW besucht (privat).
· JF-Neigungslehrgänge erfordern einen Dienstreiseantrag.
· Bei größeren Gruppen ab ca. 3 Personen kann ggf. ein städtischer MTW genutzt werden, der beim hauptamtlichen Gerätewart reserviert werden kann (Dienstreiseantrag erforderlich!).
Ist beim Maschinistenlehrgang ein Fahrzeug erforderlich, kann ein Löschfahrzeug genutzt werden, wenn keine außergewöhnlichen Situationen dagegen sprechen. Das ist vorher mit OrtsBM und Gerätewart abzustimmen.
Voraussetzungen
Lehrgangsvoraussetzungen nach FwDV2 in FeuerON prüfen (z.B. G26.3 für AGT, Führerschein+TM2 für MA). Ggf. sind Nachweise vorzulegen (z.B. SF-Lehrgang für den Besuch des Gruppenführerlehrgangs).
Hinweis: Bei AGT in FeuerON vorher den Haken bei „Atemschutzüberwachung“ im Personalstamm setzen (lassen) => Schriftwart, Admin oder stellv. OrtsBM.
Kleidung
Die Kleidung ist entsprechend der Anforderungen zu wählen, ggf. beim Ortsausbildungsleiter nachfragen. Feuerwehrkleidung soll der Verordnung und der UVV entsprechen (keine Privatkleidung oder Turnschuhe).
Material
Für wenige Lehrgänge muss Material mitgebracht werden (Schnittschutzkleidung für Motorsägenlehrgang). Das muss ggf. mit dem Ortsausbildungsleiter besprochen werden.
Freistellung und Verdienstausfall
Während der wöchentlichen Lehrgänge (NLBK Celle/Scheuen/Loy) besteht ein Freistellungsanspruch. Das gilt für alle Lehrgänge, die in der Woche stattfinden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer für den Zeitraum freigestellt wird und keine Urlaubstage verliert.
· Der Arbeitgeber ist zu informieren.
· Nach dem Lehrgang erhält der Arbeitgeber eine Kopie der Teilnahmebescheinigung.
· Ggf. ist dem Arbeitgeber das ausgefüllte Formblatt „Verdienstausfall“ (analog der Einsätze) zukommen zu lassen.
Der Arbeitgeber steht den Teilnehmer für diesen Zeitraum frei und bekommt den Lohnausfall von der Stadt Gifhorn erstattet. => Kein Nachteil für den Teilnehmer.
Anmeldungen
Der Anmeldevorgang läuft über den Ortsausbildungsleiter.
Es wird unterschieden.
· Wegeunfall (der direkte Weg zum Feuerwehrhaus)
o Dienstveranstaltung
Ab Haustür (häuslicher Wirkungskreis)
o Einsatz
Sofort ab Alarmierung! (Treppe im Haus, Parkplatz beim Einkaufen, usw.)
· Arbeitsunfall
Alle Tätigkeiten im Feuerwehrdienst (Einsatz, Übung, Ausbildung, Sitzung, usw.)
Kein Arztbesuch
Eintrag ins Verbandbuch, im Dienstbuch oder Einsatzbericht vermerken
Arztbesuch (i.d.R. Durchgangsarzt, z.B. Notaufnahme Krankenhaus oder Unfallchirug)
Unfallmeldung schreiben (gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten)
Binnen drei Tagen erstellen.
Die erstellte Unfallmeldung (online) wird dann sofort an das Rathaus übermittelt.
Erzeugte PDF-Datei ablegen.
Extranet der Unfallkassen (bg-kooperation.de)
Die Unfallmeldung wird durch den Ortssicherheitsbeauftragten erstellt.
Ausnahmen sind möglich.
Hinweis:
Bei Zahnschäden den Zahnarzt aufsuchen (FUK-Infoblatt Zahn)
Bei Brillenschäden Unfallmeldung ausfüllen (unechter Körperschaden)
Beim Arztbesuch immer auf einen Feuerwehrunfall hinweisen!
Durch Einsätze dürfen den Einsatzkräften keine Nachteile entstehen. Gemäß NbrandSchG sind Einsatzkräfte für die Teilnahme an Einsätzen freizustellen. Der Arbeitgeber erhält die entstandenen Kosten für die Freistellung (Lohnkosten) von der Stadt Gifhorn erstattet.
Hinweis:
Ggf. vorher mit dem Arbeitgeber abstimmen, ob es seinerseits zu Problemen kommen kann (z.B. erheblicher Ausfall). Im Normalfall ist das Einsatzgeschehen überschaubar.
Einsatz während der Arbeitszeit
Einsatz in der Nacht
· Formular Verdienstausfall wird ausgefüllt und durch OrtsBM unterschrieben.
· Datum und Uhrzeit Einsatzbeginn und –ende sind enthalten.
· Eventuelle persönliche Nachbereitungen (Duschen, Umziehen, Arbeitsweg, Ruhephase) sind nicht erfasst, müssen aber durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden.
· Die durch den Einsatz verlorene Ruhephase ist nachzuholen (z.B. durch späteres Erscheinen bei der Arbeit).
Hinweis:
Es gibt keine pauschalen Lösungen, was die nächtliche Unterbrechung und die Erholungsphase danach betrifft. Ein körperlich anstrengender Einsatz (z.B. mehrfacher Atemschutzgang) ist anders zu bewerten als eine körperlich leichte Arbeit (z.B. Verkehrsabsicherung).
Bei länger andauernden Einsätzen ist ggf. abzustimmen, ob einzelne Einsatzkräfte vorzeitig abrücken. Das ist mit dem Gruppenführer zu vereinbaren, der sich ggf. um Ersatz innerhalb seiner Einheit kümmert.
FUK-Infoblatt:
Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren haben demnach einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeits- und Dienstleistung, wenn sie während ihrer Arbeitszeit an Einsätzen der Feuerwehr teilnehmen. Der Freistellungszeitraum umfasst den Zeitraum von der Alarmierung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr wieder arbeitsfähig zur Verfügung steht.
Aus Gründen der Prävention und der Fürsorge des Trägers der Feuerwehr muss darauf geachtet werden, dass den Einsatzkräften nach dem Einsatz noch im Rahmen der einsatzbedingten Freistellung soviel Zeit zum Schlaf bzw. zur Erholung belassen wird, wie zur Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit erforderlich ist. Ergänzend zu dieser flexiblen Regelung, mit der den unterschiedlichen Einsätzen (Art, Dauer, Belastung des einzelnen Feuerwehrangehörigen) Rechnung getragen werden kann, hat der Fachausschuss „Sozialwesen“ des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) Empfehlungen zu Erholungs- und Ruhezeiten erarbeitet, denen der „Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV) zugestimmt hat:
Nach Einsätzen in den Nachtstunden (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) sollte sich die Ruhezeit an der Dauer der geopferten Nachtruhe orientieren. Im Interesse der Arbeitgeber sowie der Träger der Feuerwehr kann der Einsatzleiter für einzelne Einsatzkräfte den Einsatz vorzeitig beenden, wenn ausreichend Reservekräfte am Einsatzort vorhanden sind und wenn ein Feuerwehrangehöriger zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eine Mindestruhezeit vor Arbeitsbeginn benötigt, z.B. Kraftfahrer.
Nachzulesen sind die Empfehlungen des DFV im Internet unter www.dfv.org, Rubrik „Fachthemen“ / „Soziales“
Ortsbrandmeister Uwe Reuß Allgemeine Themen
Ortsbrandmeister, stellv. Torsten Günther Allgemeine Themen, Einsatzberichte
Kasssenwart Jonas Reuß Finanzielles, Bankverbindungen
Schriftwart Simon Günther Dienstbuch EA+AA, Protokolle
Zugführer Karsten Richter Leiten der Gruppenführer, Einsatzvorber.
Gruppenführer, ZF stellv. Michael Behrens Leiten der Gruppenführer, Einsatzvorber.
Gruppenführer Marcel Dannheim Ausbildung, allg. Kommandoarbeit
Ortsausbildungsleiter Michael Scheller Lehrgangsbetrieb, Ausbildung allgemein
Atemschutzbeauftragter Marcel Winiarski AGT-Themen, Dokumentation, Belastung
Atemschutzunterstützung Jürgen Scheller Geräte und Einsatzbereitschaft
Gerätewart /SiBe Karsten Richter Fahrzeuge und Geräte, Einsatzbereitschaft
Gerätewart, stellv. Michael Behrens Fahrzeuge und Geräte, Einsatzbereitschaft
Sicherheitsbeauftragter Karsten Richter Unfallmeldungen, UVV-Info (Personalunion)
Beisitzerin Johanna Tietge Verleih von Geräten, allg. Kommandoarbeit
Beisitzer Patrick Müller Verleih von Geräten, allg. Kommandoarbeit
Jugendfeuerwehrwart Dennis Eckhoff JF-Themen inkl. Datenpflege
Jugendfeuerwehrwart, stv. Marcel Dannheim JF-Themen inkl. Datenpflege
Kinderfeuerwehrwart Lars Rehter KF-Themen inkl. Datenpflege
Kinderfeuerwehrwart, stv. Simon Günther KF-Themen inkl. Datenpflege
Altersgruppe Cornelius Reuß Ansprechpartner der Senioren
Küche Patrick Müller Getränke und Verpflegung
Küche Jörg Winiarski Getränke und Verpflegung
Kleidung (Ortsfeuerwehr) Frank Meyer T-Shirts, Poloshirts, Sweatshirts, Jacken
Schulklassenbetreuer Ulf Meinecke Schulklassen, Kindergartengruppen
Schulklassenbetreuer Andreas Sass Schulklassen, Kindergartengruppen
Meldeempfänger Michael Scheller Auswertung, Technik, Herausgabe
Fernmelder Timo Wiesner Ansprechpartner Stadtfernmelder
iServ Timo Wiesner OrtsAdministrator / Zugänge
Feuerwehrsport Matthias Kretschmar Wöchentlicher Sport
Fettdruck = Kommandomitglied
Stand September 2022
iServ Stadtfeuerwehr
Zentrales System für Mitglieder aller Ortsfeuerwehren der Stadt Gifhorn.
- Mail-Kommunikation (innerhalb der Stadtfeuerwehr)
- Messenger (Ablöse WhatsApp; besserer Datenschutz)
- Kalender (interne und allgemeine Veranstaltungen)
- Dateiablage (Kommando, Ausbildungsunterlagen)
Zugang
- Datenschutzerklärung ausfüllen und über den Admin (Timo) an die Stadt-IT senden (lassen)
- Berechtigungen werden vorher personenbezogen von der Ortsfeuerwehr gemeldet
- Zugangsdaten werden versandt
- Bei Fragen bitte an den Admin (Timo) wenden
Anmeldung
- Homepage www.ffw-gf.org
- App für Android oder iOS
- Abonnieren des Kalenders mittels calDav ist möglich (nur iOS; Android mit Hinternissen)
Hinweis Mailversand
- Versand nach Extern ist nicht für alle Mitglieder möglich (nur Funktionsträger, die externe Kommunikation benötigen)
Mitgliederverwaltung: FeuerON
Feuerwehren Online Niedersachsen
Personendaten, Lehrgänge, Dienstbücher, Einsatzberichte
Passwort vergessen? - Info an Admin der Ortsfeuerwehr
Ein per Mail zugesteller Link muss innerhalb einer halben Stunde geöffnet werden.
Passwortrichtlinie: Mind. 10 Zeichen, davon mind. 1 Großbuchstabe, 1 Kleinbuchstabe, 1 Ziffer, 1 Sonderzeichen
Unfallmeldung
Vorgehen beim Unfall
Kein Arztbesuch => Eintrag ins Verbandbuch
Arztbesuch ohne/mit Krankmeldung oder Todesfall => Unfallmeldung (digital; Ortssicherheitsbeauftragter/Gerätewart)
Nach Unfall: Rettungsdienst oder Durchgangsarzt (außer Zahnverletzung)
Durchgangsärzte in Gifhorn:
- Klinikum Gifhorn, Campus 6
- Dr. Raduan Trabulsi / Dr. med. Samir Trabulsi / Samer Habbach, Braunschweiger Str. 36
- Dr. med. Karlheinz Scheller, Alter Postweg 1a
- Dr. med. Dick-Allan Chanda, Bodemannstr. 4
Unfallmeldung der Feuerwehr-Unfallkasse (FUK) binnen 3 Tagen erstellen (http://www.fuk.de)
Seit 2022 wird die Unfallmeldung ausschließlich digital erstellt. Dem Sicherheitsbeauftragten stehen Zugangsdaten zur Verfügung.
Atemschutzübung
Übungen (einsatzrealistisch) und Unterweisungen werden durch den Atemschutzbeauftragten zeitnah nach der Übung in FeuerON erfasst.
Hier wird das Formular der Atemschutzüberwachung in das Fach des Beauftragten gelegt, damit er es erfassen kann.
Weiterhin erfolgt der Eintrag in das eigene Atemschutzheft.
Atemschutzeinsatz
Atemschutzüberwachungen werden zum Einsatzbericht gelegt, damit diese mit dem Bericht erfasst werden. Die Daten landen automatisch in der Personalakte. Im Anschluss wird die Dokumentation zum Einsatzbericht gelegt.
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Stand 10.11.2022
Torsten G.
Interner Mitgliederbereich (Aktive Mitglieder!)
Der Zugriff auf den internen Bereich erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort.
Bei Problemen bitte an den Internetservice wenden.
Registrierung:
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Im Feld 'Mitglieder Login' die Funktion 'Registrieren' ausführen.
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Eigene Daten eingeben (Username, Vorname, Name, Mailadresse, eigenes Passwort)
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Du erhälst eine automatische E-Mail zur Bestätigung (bitte enthaltenen Link anklicken).
-
Die Freischaltung erfolgt durch den Administrator (i.d.R. binnen 24 Stunden)
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Du erhälst eine weitere E-Mail, dass die Registrierung nun abgeschlossen ist.
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Jetzt kannst du dich mit eigenen Daten anmelden.
Sonstige Links
- Feuerwehr Gamsen Webmail (Postfächer @ff-gamsen.de) LINK
- Feuerwehr Gamsen Facebook-Seite (http://www.facebook.com/ffgamsen) LINK