Feuerwehr Gamsen – FAQ / Wiki

Dieses Dokument soll ein ständig wachsendes Nachschlagewerk darstellen.

Inhalt

Inhalt 1

Eintritt und Personaldaten. 2

Einkleidung. 3

Atemschutz. 4

Führerschein / Fahrerlaubnis. 6

Dienstreiseantrag. 7

Veranstaltungen. 7

Lehrgangsbesuch. 8

Unfall bei der Feuerwehr 9

Einsatz und Verdienstausfall 10

Ansprechpartner namentlich. 11

 

Weitere Fragen werden natürlich im Dienst, bzw. über die Funktionsträger geklärt.

Ortsbrandmeister / Stellvertreter  Verdienstausfall, Dienstreise
Atemschutzbeauftragter                     Atemschutzthemen
Ortsausbildungsleiter  Lehrgänge, Ausbildungsthemen
Sicherheitsbeauftragter                      Unfälle
Gerätewart                                        Defekte an Fahrzeugen, Spindbelegung

Letzte Änderung: 30.09.2022 Torsten Günther

Eintritt und Personaldaten

Einsatzabteilung (aktiv)

·       Dienst besuchen (2-3 Schnupperdienste)

·       Eintrittsformular ausfüllen

·       Verschwiegenheitsformular ausfüllen (Einsatzinformationen, Funkverkehr, usw.)

·       1 Jahr Probezeit

·       Während der Probezeit TM1-Lehrgang besuchen

·       Keine Einsätze ohne TM1-Lehrgng (s. FUK)

·       Nach 2 Jahren TM2-Prüfung (80 h Ausbildungsdienst müssen besucht sein)

·       Nach Aufnahme der Person in FeuerON kann zum Einkleiden gegangen werden.

Jugendfeuerwehr

·       Dienst besuchen (2-3 Schnupperdienste)

·       Eintrittsformular ausfüllen

·       Nach Aufnahme der Person in FeuerON kann zum Einkleiden gegangen werden.

Kinderfeuerwehr

·       Dienst besuchen (2-3 Schnupperdienste)

·       Eintrittsformular ausfüllen

·       Nach Aufnahme der Person in FeuerON kann zum Einkleiden gegangen werden.

Fördernde Mitglieder

·       Eintrittsformular ausfüllen (inkl. Bankverbindung)

Personaldaten

Datenpflege

Persönliche Daten (Telefon, Adresse)           EA, AA, Förd.  Schriftwart, Kassenwart

                                                                       JF                     Jugendfeuerwehrwart                                                                                               KF                    Kinderfeuerwehrwart

Lehrgänge                                                      EA                   Ortsausbildungsleiter

Bankverbindungen                                        EA, AA, Förd.  Kassenwart, ggf. Schriftwart

Besonderheiten                                             EA                   Stellv. OrtsBM


Einkleidung

Der Tausch von Kleidung findet im Bereich der Stadtfeuerwehr Gifhorn (hauptamtliche Gerätewarte) statt. Hier kann Kleidung ausgefasst und getauscht werden.

Stadtfeuerwehr Gifhorn | Fallerslebener Straße 15 | Telefon 72488-10

Die Öffnungszeiten können variieren, Regelöffnungszeit ist aber:

Jeden Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 19:00 Uhr

Details zur Kleidung der Einsatzabteilung der Jugendfeuerwehr: Nds. FwVO

Einsatzabteilung

·       Feuerwehr-Einsatzjacke (Baumwolle / dünn / rot)

·       Feuerwehr-Einsatzjacke Winter (schwarz)

·       Feuerwehr-Einsatzhose (Baumwolle / Latzhose)

·       Feuerwehrstiefel

·       Feuerwehrhelm

·       Schirmmütze Niedersachsen (Basecap)

·       Feuerwehr-Einsatzüberjacke für AGT

·       Feuerwehr-Einsatzüberhose für AGT

·       Flammschutzhaube für AGT

·       Diensthose (Ausgehuniform)

·       Dienstjacke (Ausgehuniform)

·       Dienstmütze (ggf. mit Kordel ab Löschmeister rot, Brandmeister silber)

Einsatzkleidung:         Handschuhe und Nackenschutz ggf. beim Gerätewart.

Dienstkleidung:          Blaues Hemd und Kravatte selbst kaufen.

                                   Dunkle Halbschuhe, dunkle Socken.

Jugendfeuerwehr

·       Übungsanzug (Jacke in Blousonform, Latzhose), Überjacke

·       Helm

Festes Schuhwerk mit Absatz.

Handschuhe werden in der Ortsfeuerwehr ausgegeben.

Kinderfeuerwehr

·       Übungsanzug (Jacke in Blousonform, Latzhose)

Handschuhe werden bei Bedarf herausgegeben.

Link FwDO Nds.:

VORIS FwVO | Landesnorm Niedersachsen | Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO -) vom 30. April 2010 | gültig ab: 07.05.2010 (nds-voris.de)


Atemschutz

Tauglichkeiten

·       Jeder AGT behält seine eigenen Daten im Blick.

·       Gültige G26.3-Untersuchung (bis 50 Jahre alle 3 Jahre, ab 50 Jahre jährlich).
=> Nachweis im Atemschutzheft und Kopie an den Atemschutzbeauftragten
Formular für den ärztlichen Besuch mitnehmen.

·       Jährliche Belastungsprüfung (Strecke FTZ)

·       Jährliche Atemschutzunterweisung (kann auch zwischendurch durch einen GF erfolgen)

·       Jährliche einsatzrealistische Übung (oder Einsatz)

Tauglichkeiten => Ärztliche Untersuchung

Praxis:

Dr. Armin Saak | Hermann-Löns-Weg 2 | 38518 Gifhorn-Winkel | Tel. 05371 - 95816

Die Praxis wird für die Termine der Feuerwehr Untersuchungen jetzt auf den Montag Nachmittag legen. Sollten die Feuerwehrmitglieder die Praxis telefonisch nicht erreichen, dann bitte per E-Mail unter Betriebsmedizin Adresse anschreiben.

Kontakt:          Carmen Klatt | Tel. Betriebsmedizin 05371 - 95818

                        Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Praxis Alternative:

ABS Arbeitsmedizin Braunschweig GmbH | Schmalbachstraße 17 | 38112 Braunschweig

Kontakt:          Tel. 0531 236 574 44 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kostenübernahme:

Formular „Kostenübernahme G26 Arzt“ mitnehmen! (Unterschrieben durch OrtsBM)

Atemschutzgeräteträger in Eigenverantwortlichkeit

·       Selbst für Tauglichkeiten sorgen (Untersuchung, Notwendigkeit der Übungen)

·       Herstellen der Einsatzbereitschaft der Geräte nach Benutzung

·       Dokumentation im Atemschutzheft nach Übung/Einsatz (Unterschrift GF)

Atemschutzbeauftragter

·       Daten der AGT pflegen, im Blick behalten und ggf. erinnern

·       Belastungsprüfung organisieren (im Regelfall Januar/Februar)

·       Unterstützung der Ausbildung (fällige Übungen melden)

·       Daten in FeuerON pflegen
Übungen | Unterweisungen | Untersuchungen (G26.3)


Übungen

·       Atemschutzübungen werden im Ausbildungsdienst durchgeführt;
alternativ Sonderveranstaltungen durch AGT-Ausbilder

·       Atemschutzüberwachung wird geschrieben

·       Dokumentation im Atemschutzheft

·       Atemschutzüberwachung ins Fach des Atemschutzbeauftragten legen, damit er zeitnah die Daten eingeben kann (alternativ zusätzlich PDF-Scan senden).

Einsätze

·       Atemschutzüberwachung wird geschrieben und zum Einsatzbericht gelegt!!!

·       Die Atemschutztätigkeit wird in den Bericht geschrieben (automatische Übernahme in die Personendaten zur Tauglichkeit)

Führungskräfte und Helfer

·       Durchführen von Übungen nach den gültigen Vorschriften (GF).

·       Überprüfen der Atemluftflaschen (Druck) zur Einsatzbereitschaft (Atemschutzgerätewart / Helfer)


Führerschein / Fahrerlaubnis

Allgemein

·       Führerscheinklassen aller aktiven Mitglieder, besonders der Fahrer, werden in FeuerON durch den Gerätewart erfasst. Das ist Voraussetzung für den Maschinistenlehrgang.

·       Gültigkeit der Fahrerlaubnis bei FSK C/CE wird erfasst (alle fünf Jahre fällig).

·       Über den Verlust des Führerscheins ist der Ortsfeuerwehr-Führung informieren.
Auch Feuerwehrfahrzeuge dürfen dann nicht bewegt werden.

Führerschein-Schulung

·       Kosten für Führerscheine werden von der Stadt getragen. Dazu werden die Personen gemeldet. Die Kosten werden über den Haushaltsplan beantragt und sind begrenzt.

·       Personen an die Stadt melden (Hauptamtlicher Gerätewart)

·       Ärztliche Untersuchung wahrnehmen:
Formular „Kostenübernahme Arzt“

Führerschein-Verlängerung (nach 5 Jahren)

·       Ärztliche Untersuchung wahrnehmen:
Formular „Kostenübernahme Arzt“

·       Führerscheinverlängerung beantragen (Straßenverkehrsamt LK Gifhorn)
Bestätigung der Mitgliedschaft in der Ortsfeuerwehr Gamsen (Formular Stadt).
Unterschrift OrtsBM
Die Kosten werden dann von der Verwaltung übernommen.

Ärztliche Untersuchung

Praxis:

Dr. Armin Saak | Hermann-Löns-Weg 2 | 38518 Gifhorn-Winkel | Tel. 05371 - 95816

Die Praxis wird für die Termine der Feuerwehr Untersuchungen jetzt auf den Montag Nachmittag legen. Sollten die Feuerwehrmitglieder die Praxis telefonisch nicht erreichen, dann bitte per E-mail unter Betriebsmedizin Adresse anschreiben.

Kontakt:          Carmen Klatt | Tel. Betriebsmedizin 05371 - 95818

                        Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kostenübernahme:

Formular „Kostenübernahme Arzt“ mitnehmen! (Unterschrieben durch OrtsBM)


Dienstreiseantrag

Für dienstliche Fahrten ist aufgrund des Versicherungsschutzes ein Dienstreiseantrag (Formular) erforderlich. Das gilt für folgende Situationen:

·       Fahrten mit einem Feuerwehrfahrzeug außerhalb des Landkreises Gifhorn
(z.B. besondere Ausbildung, Personaltransport JF zum Zeltlager, Versorgungsfahrt)

·       Fahrten mit einem Privat-PKW zum dienstlichen Zweck (z.B. Zeltlager, JF-Neigungslehrgang, Besorgungsfahrten)

Der Antrag sollte eine Woche vor dem Ereignis gestellt werden (ausgefüllt, unterschrieben, versandt an das Ordnungsamt), mind. aber 3 Werktage vorher.

Sollen Feuerwehrfahrzeuge (dienstliche Zwecke) genutzt werden, ist das mit OrtsBM und Gerätewart abzustimmen.

Veranstaltungen

Jede Veranstaltung hat einen Verantwortlichen, der Personal und Material organisiert. Einige Veranstaltungen leben von der Unterstützung der aktiven Mitglieder zum Wohle aller.

Osterfeuer

·       Formular „Anzeige eines Oster-/Brauchtums-/Traditionsfeuers“ (Stadt FB 32)

·       Anlage Lageplan (Kartenausschnitt)

·       Ggf. Schankgenehmigung (prüfen)

·       Abstimmung Einkauf von Material mit Organisator und Küche, sowie Kassenwart.

·       Presse- und Internetinformation

Feuerwehrball

·       Abstimmen aller Aktivitäten durch Orga-Team mit Kassenwart

·       Kartenverkauf

·       Band/Kapelle buchen

·       Ggf. GEMA-Gebühren (Kassenwart)


Lehrgangsbesuch

Fahrzeuge

Lehrgänge werden grundsätzlich mit einem eigenen PKW besucht (privat).

·       JF-Neigungslehrgänge erfordern einen Dienstreiseantrag.

·       Bei größeren Gruppen ab ca. 3 Personen kann ggf. ein städtischer MTW genutzt werden, der beim hauptamtlichen Gerätewart reserviert werden kann (Dienstreiseantrag erforderlich!).

Ist beim Maschinistenlehrgang ein Fahrzeug erforderlich, kann ein Löschfahrzeug genutzt werden, wenn keine außergewöhnlichen Situationen dagegen sprechen. Das ist vorher mit OrtsBM und Gerätewart abzustimmen.

Voraussetzungen

Lehrgangsvoraussetzungen nach FwDV2 in FeuerON prüfen (z.B. G26.3 für AGT, Führerschein+TM2 für MA). Ggf. sind Nachweise vorzulegen (z.B. SF-Lehrgang für den Besuch des Gruppenführerlehrgangs).

Hinweis: Bei AGT in FeuerON vorher den Haken bei „Atemschutzüberwachung“ im Personalstamm setzen (lassen) => Schriftwart, Admin oder stellv. OrtsBM.

Kleidung

Die Kleidung ist entsprechend der Anforderungen zu wählen, ggf. beim Ortsausbildungsleiter nachfragen. Feuerwehrkleidung soll der Verordnung und der UVV entsprechen (keine Privatkleidung oder Turnschuhe).

Material

Für wenige Lehrgänge muss Material mitgebracht werden (Schnittschutzkleidung für Motorsägenlehrgang). Das muss ggf. mit dem Ortsausbildungsleiter besprochen werden.

Freistellung und Verdienstausfall

Während der wöchentlichen Lehrgänge (NLBK Celle/Scheuen/Loy) besteht ein Freistellungsanspruch. Das gilt für alle Lehrgänge, die in der Woche stattfinden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer für den Zeitraum freigestellt wird und keine Urlaubstage verliert.

·       Der Arbeitgeber ist zu informieren.

·       Nach dem Lehrgang erhält der Arbeitgeber eine Kopie der Teilnahmebescheinigung.

·       Ggf. ist dem Arbeitgeber das ausgefüllte Formblatt „Verdienstausfall“ (analog der Einsätze) zukommen zu lassen.

Der Arbeitgeber steht den Teilnehmer für diesen Zeitraum frei und bekommt den Lohnausfall von der Stadt Gifhorn erstattet. => Kein Nachteil für den Teilnehmer.

Anmeldungen

Der Anmeldevorgang läuft über den Ortsausbildungsleiter.


Unfall bei der Feuerwehr

Es wird unterschieden.

·       Wegeunfall (der direkte Weg zum Feuerwehrhaus)

o   Dienstveranstaltung
Ab Haustür (häuslicher Wirkungskreis)

o   Einsatz
Sofort ab Alarmierung! (Treppe im Haus, Parkplatz beim Einkaufen, usw.)

·       Arbeitsunfall
Alle Tätigkeiten im Feuerwehrdienst (Einsatz, Übung, Ausbildung, Sitzung, usw.)

Kein Arztbesuch

Eintrag ins Verbandbuch, im Dienstbuch oder Einsatzbericht vermerken

Arztbesuch (i.d.R. Durchgangsarzt, z.B. Notaufnahme Krankenhaus oder Unfallchirug)

Unfallmeldung schreiben (gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten)

Binnen drei Tagen erstellen.

Die erstellte Unfallmeldung (online) wird dann sofort an das Rathaus übermittelt.

Erzeugte PDF-Datei ablegen.

Extranet der Unfallkassen (bg-kooperation.de)

Die Unfallmeldung wird durch den Ortssicherheitsbeauftragten erstellt.
Ausnahmen sind möglich.

Hinweis:

Bei Zahnschäden den Zahnarzt aufsuchen (FUK-Infoblatt Zahn)

Bei Brillenschäden Unfallmeldung ausfüllen (unechter Körperschaden)

Beim Arztbesuch immer auf einen Feuerwehrunfall hinweisen!


Einsatz und Verdienstausfall

Durch Einsätze dürfen den Einsatzkräften keine Nachteile entstehen. Gemäß NbrandSchG sind Einsatzkräfte für die Teilnahme an Einsätzen freizustellen. Der Arbeitgeber erhält die entstandenen Kosten für die Freistellung (Lohnkosten) von der Stadt Gifhorn erstattet.

Hinweis:

Ggf. vorher mit dem Arbeitgeber abstimmen, ob es seinerseits zu Problemen kommen kann (z.B. erheblicher Ausfall). Im Normalfall ist das Einsatzgeschehen überschaubar.

Einsatz während der Arbeitszeit

Einsatz in der Nacht

·       Formular Verdienstausfall wird ausgefüllt und durch OrtsBM unterschrieben.

·       Datum und Uhrzeit Einsatzbeginn und –ende sind enthalten.

·       Eventuelle persönliche Nachbereitungen (Duschen, Umziehen, Arbeitsweg, Ruhephase) sind nicht erfasst, müssen aber durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden.

·       Die durch den Einsatz verlorene Ruhephase ist nachzuholen (z.B. durch späteres Erscheinen bei der Arbeit).

Hinweis:

Es gibt keine pauschalen Lösungen, was die nächtliche Unterbrechung und die Erholungsphase danach betrifft. Ein körperlich anstrengender Einsatz (z.B. mehrfacher Atemschutzgang) ist anders zu bewerten als eine körperlich leichte Arbeit (z.B. Verkehrsabsicherung).

Bei länger andauernden Einsätzen ist ggf. abzustimmen, ob einzelne Einsatzkräfte vorzeitig abrücken. Das ist mit dem Gruppenführer zu vereinbaren, der sich ggf. um Ersatz innerhalb seiner Einheit kümmert.

FUK-Infoblatt:

Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren haben demnach einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeits- und Dienstleistung, wenn sie während ihrer Arbeitszeit an Einsätzen der Feuerwehr teilnehmen. Der Freistellungszeitraum umfasst den Zeitraum von der Alarmierung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr wieder arbeitsfähig zur Verfügung steht.

Aus Gründen der Prävention und der Fürsorge des Trägers der Feuerwehr muss darauf geachtet werden, dass den Einsatzkräften nach dem Einsatz noch im Rahmen der einsatzbedingten Freistellung soviel Zeit zum Schlaf bzw. zur Erholung belassen wird, wie zur Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit erforderlich ist. Ergänzend zu dieser flexiblen Regelung, mit der den unterschiedlichen Einsätzen (Art, Dauer, Belastung des einzelnen Feuerwehrangehörigen) Rechnung getragen werden kann, hat der Fachausschuss „Sozialwesen“ des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) Empfehlungen zu Erholungs- und Ruhezeiten erarbeitet, denen der „Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV) zugestimmt hat:

Nach Einsätzen in den Nachtstunden (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) sollte sich die Ruhezeit an der Dauer der geopferten Nachtruhe orientieren. Im Interesse der Arbeitgeber sowie der Träger der Feuerwehr kann der Einsatzleiter für einzelne Einsatzkräfte den Einsatz vorzeitig beenden, wenn ausreichend Reservekräfte am Einsatzort vorhanden sind und wenn ein Feuerwehrangehöriger zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eine Mindestruhezeit vor Arbeitsbeginn benötigt, z.B. Kraftfahrer.

Nachzulesen sind die Empfehlungen des DFV im Internet unter www.dfv.org, Rubrik „Fachthemen“ / „Soziales“


 

Ansprechpartner namentlich

Ortsbrandmeister                 Uwe Reuß                   Allgemeine Themen

Ortsbrandmeister, stellv.      Torsten Günther        Allgemeine Themen, Einsatzberichte

Kasssenwart                          Jonas Reuß                 Finanzielles, Bankverbindungen

Schriftwart                             Simon Günther           Dienstbuch EA+AA, Protokolle

Zugführer                               Karsten Richter           Leiten der Gruppenführer, Einsatzvorber.

Gruppenführer, ZF stellv.      Michael Behrens        Leiten der Gruppenführer, Einsatzvorber.

Gruppenführer                      Marcel Dannheim      Ausbildung, allg. Kommandoarbeit

Ortsausbildungsleiter           Michael Scheller         Lehrgangsbetrieb, Ausbildung allgemein

Atemschutzbeauftragter       Marcel Winiarski        AGT-Themen, Dokumentation, Belastung

Atemschutzunterstützung     Jürgen Scheller           Geräte und Einsatzbereitschaft

Gerätewart /SiBe                  Karsten Richter           Fahrzeuge und Geräte, Einsatzbereitschaft

Gerätewart, stellv.                 Michael Behrens        Fahrzeuge und Geräte, Einsatzbereitschaft

Sicherheitsbeauftragter        Karsten Richter           Unfallmeldungen, UVV-Info (Personalunion)

Beisitzerin                              Johanna Tietge           Verleih von Geräten, allg. Kommandoarbeit

Beisitzer                                 Patrick Müller             Verleih von Geräten, allg. Kommandoarbeit

Jugendfeuerwehrwart          Dennis Eckhoff           JF-Themen inkl. Datenpflege

Jugendfeuerwehrwart, stv.   Marcel Dannheim      JF-Themen inkl. Datenpflege

Kinderfeuerwehrwart           Lars Rehter                 KF-Themen inkl. Datenpflege

Kinderfeuerwehrwart, stv.    Simon Günther           KF-Themen inkl. Datenpflege

Altersgruppe                         Cornelius Reuß           Ansprechpartner der Senioren

Küche                                     Patrick Müller             Getränke und Verpflegung

Küche                                     Jörg Winiarski            Getränke und Verpflegung

Kleidung (Ortsfeuerwehr)      Frank Meyer               T-Shirts, Poloshirts, Sweatshirts, Jacken

Schulklassenbetreuer            Ulf Meinecke              Schulklassen, Kindergartengruppen

Schulklassenbetreuer            Andreas Sass              Schulklassen, Kindergartengruppen

Meldeempfänger                   Michael Scheller         Auswertung, Technik, Herausgabe

Fernmelder                            Timo Wiesner             Ansprechpartner Stadtfernmelder

iServ                                       Timo Wiesner             OrtsAdministrator / Zugänge

Feuerwehrsport                     Matthias Kretschmar Wöchentlicher Sport

Fettdruck = Kommandomitglied

Stand September 2022