Oftmals sind Arbeitgeber und Bevölkerung falsch informiert, was den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr betrifft. So sind viele Menschen der Auffassung, dass Einsätze durch hauptberufliche Feuerwehrkräfte abgedeckt werden und freiwillige Feuerwehrleute neben ihren gesellschaftlichen Aktivitäten im Dorf die Kräfte bedarfsweise unterstützen. Doch das ist vollkommen falsch!

info_arbeitgeberIm gesamten Landkreis Gifhorn wird nicht ein hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger beschäftigt. Es gibt lediglilch zwei städtische Gerätewarte, die die Wartung der Feuerwehrfahrzeuge und Geräte in der Stadt Gifhorn durchführen.

Der gesamte Brandschutz und alle Hilfeleistungseinsätze werden ausschließlich durch freiwillige Feuerwehrleute abgedeckt. Das passiert 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag.

Tagsüber ist die Personalstärke in allen Ortsfeuerwehren sehr schwach. Viele Feuewehrangehörige arbeiten außerhalb. Desto wichtiger ist die Unterstützung der Arbeitgeber der Kameraden, die innerhalb der Stadt Gifhorn arbeiten. Hauptberufliche Kräfte würden einen enormen Kostenfaktor verursachen. Diese Kosten müssten dann durch Steuern refinanziert werden.

Brandschutzgesetz und betriebliche Belange

Ein Arbeitgeber muss natürlich seine betrieblichen Belange vor Augen haben. Speziell im Handwerk und im Dienstleistungsgewerbe ist es manchmal schwierig, einen Feuerwehrmann gehen zu lassen. Gemäß Niedersäsisches Brandschutzgesetz ist ein Arbeitgeber verpflichtet, den Feuerwehrangehörigen zum Einsatz gehen zu lassen. Der Verdienstausfall, der dem Arbeitgeber entsteht, erhält er von der Stadt Gifhorn zurückerstattet. Ärgerlich ist es verständlicherweise, wenn wichtige Aufträge liegen bleiben und Auftraggeber verärgert werden.

 

Absprachen und Regelungen mit dem Arbeitgeber

Um Ärger auf beiden Seiten aus dem Wege zu gehen, sollten vorher Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden, wie man sich im Einsatzfall verhalten sollte. Die meisten Einsätze dauern oft nicht stundenlang, dass der Mitarbeiter den gesamten Tag abwesend ist. Schließlich geht es hier um die Sicherheit im gesamten Stadtgebiet. In Betrieben, die mehrere Feuerwehrleute beschäftigen, wurden bereits gemeinsam konstruktive Absprachen getroffen, dass sich die Kameraden einigen, wer gerade zum Einsatz abrücken kann, um die Belastung des Arbeitgebers gering zu halten.

 

Gesetzliche Grundlage und Verdienstausfall

Im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) gibt es zum Thema Freistellungen eine klare Regelung. Aktive Mitglieder freiwilliger Feuerwehren sind verpflichtet, an Einsätzen teilzunehmen. Durch ihre Tätigkeit dürfen ihnen keine Nachteile entstehen. Der Lohn wird ihnen weiterbezahlt. Ähnliches gilt für Aus- und Weiterbildungen, sofern keine besonderen Interessen des Arbeitgebers dagegen sprechen. Der Arbeitgeber kann den entstandenen Verdienstausfall für den Zeitraum der Abwesenheit des Mitarbeiters bei der Stadt in Rechnung stellen.

Hier ein Auszug aus dem NBrandSchG (§ 11, Absatz 1):

„Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Nehmen sie während der Arbeitszeit an Einsätzen oder an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehr teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit besteht der Freistellungsanspruch nur, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitsgebers entgegenstehen. Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren, die zugleich einer Werkfeuerwehr angehören, sind nur freizustellen, wenn dadurch die Sicherheit des Betriebes nicht gefährdet wird.“

 

Selbstverständlich ist auch der Versicherungsschutz geregelt. Falls also einem Feuerwehrangehörigen im Einsatz etwas zustößt, wird die Feuerwehr-Unfallkasse tätig, um den Mitarbeiter durch verschiedene Maßnahmen wieder vollständig genesen zu lassen.

 

Die Vorteile des Arbeitgebers

Das Beschäftigen eines Feuerwehrangehörigen bringt nicht nur zwingend den Nachteil mit sich, dass der Mitarbeiter hin und wieder einmal fehlen könnte. Auch einige Vorteile sollten nicht außer Acht gelassen werden:

  • Aktive Feuerwehrmitglieder bringen Kenntnisse im vorbeugenden und auch speziell im abwehrenden Brandschutz mit. Sie könnten sich beim Unterrichten der Kolleginnen und Kollegen im Rahmen einer Brandschutzschulung einbringen. Dazu gehört u.a. der Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und das Verhalten im Brandfall.
  • Mit verschiedenen Lehrgängen qualifizieren sich Feuerwehrangehörige für besondere Aufgaben. Ergebnisse dieser Qualifizierungsmaßnahmen können oft auch im Arbeitsleben angewendet werden.
  • Ein wichtiger Faktor im Feuerwehrwesen ist die Zusammenarbeit und die Teamfähigkeit der Feuerwehrangehörigen. Das wird sich zwangsläufig auf die Berufswelt übertragen.
  • Im Falle eines Einsatzes im eigenen Betrieb ist ein Feuerwehrangehöriger oft eine wertvolle Unterstützung für die anrückende Feuerwehr. Er kennt Vorgehensweisen und Taktiken und kann durch seine Betriebskenntnis zum Einsatzerfolg beitragen.
  • Einige Feuerwehrangehörigen übernehmen bestimmte Funktionen und Aufgaben, die viel Verantwortung erfordern. Das sind die Führer der taktischen Einheiten (Gruppenführer, Zugführer) sowie die Ausbilder. Um ihre Aufgaben zu erfüllen, nehmen sie an Lehrgängen teil, die pädagogische Fähigkeiten sowie Techniken der Ausbildung fördern.

Die kommunalen Feuerwehren sind also auf die Unterstützung der Betriebe angewiesen, um auch am Tage die Sicherheit in der Stadt gewährleisten zu können. Das Zusammenspiel bringt also Vorteile auf beiden Seiten mit.

 

Weitere Informationen erforderlich?

Informationen zum Thema Verdienstausfall sowie für weitere rechtliche Grundlagen erhalten Sie auch bei der Stadt Gifhorn. Sollten weitere Informationen aus Reihen der Feuerwehr benötigen, können Sie hier per E-Mail jederzeit Kontakt mit der Feuerwehr aufnehmen. 

Ortsbrandmeister oder stellv. Ortsbrandmeister
Mitgliederwesen und Möglichkeiten der Feuerwehr-Ausbildung sowie Versicherungsschutz

 

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