Die Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr sind im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) geregelt. Dazu gehörten bis vor kurzem die Dienstgrad-Verordnung, Mindeststärke-Verordnung sowie die Bekleidungs-Verordnung.

20100501_fwverordnungSeit dem 01.05.2010 ist die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (kurz: Feuerwehr-Verordnung) die Basis für Dienstgrade, Bekleidung und Mindeststärke.

Hier hat sich so einiges geändert. Dazu gehören Änderungen im Bereich der Dienstgrade bestimmter Funktionsträger. Weiterhin wurden die Vorgaben der Fahrzeuge, die vorgehalten werden müssen, verallgemeinert.

Was hat sich geändert?

Die grundlegenden Regelungen sind soweit identisch mit den Angaben der bisherigen Verordnungen. Lediglich einige Details wurden verändert. Dazu gehören u.a. folgende Punkte:

  • Die Bezeichnungen der freiwilligen Feuerwehren wurden aufgrund der Namensgleichheit vereinheitlicht. Es heißt nicht mehr 'Feuerwehr mit Grundausstattung' usw., sondern jetzt:
    - Grundausstattungsfeuerwehr
    - Stützpunktfeuerwehr
    - Schwerpunktfeuerwehr
  • Die Qualifikationen für Funktionen innerhalb der taktischen Einheiten werden aufgeführt.
  • Die Mindeststärke einer Stützpunktfeuerwehr muss nicht mehr eine Gruppe und einen Selbständigen Trupp umfassen, sondern kann auch in zwei Staffeln gegliedert sein.
  • Personalreserve entspricht jetzt bei allen freiwilligen Feuerwehren 100% und soll dauerhaft die 90% nicht unterschreiten.
  • Mindestausrüstung (Fahrzeuge) ist offener gestaltet, dass keine spezifischen Fahrzeugbezeichnungen mehr genannt werden, sondern lediglich deren Ausstattungsmerkmale. Eine Schwerpunktfeuerwehr verfügt mindestens über einen Zug. Neben einem Löschgruppenfahrzeug kann sich die zweite Gruppe aus bis zu drei (Trupp-)Fahrzeugen zusammensetzen.
  • Jede Gemeinde verfügt über ein Einsatzleitfahrzeug.
  • Kameraden, die die Truppmannausbildung Teil 1 nicht bestehen, können diese wiederholen. Bestehen sie die Wiederholungsprüfung nicht, sind sie aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Dies gilt auch für die Prüfung Truppmann Teil 2.
  • Dienstgrade für bestimmte Funktionen wurden aufgewertet. Dies gilt für Jugendfeuerwehrwarte, Gemeindejugendfeuerwehrwarte, Kreisjugendfeuerwehrwarte, Zugführer in Kreisfeuerwehrbereitschaften, usw. sowie deren Stellvertreter. [ Dienstgrade ]
  • Überarbeitung der persönlichen Ausrüstung (ehem. Dienstkleidungs-VO). Ab jetzt sind DIN EN Normen aufgeführt.
  • Überarbeitung der Dienstkleidung: Ab Dienstgrad 'Löschmeister' rot-alufarbig-getreifte Mützenkordel an der Schirmmütze; ab Dienstgrad 'Abschnittsbrandmeister' goldfarbige Knöpfe an der Dienstjacke.
  • Funktionswesen überarbeitet
    - Einsatzleiter gelb (Aufschrift 'Einsatzleiter')
    - Einsatzabschnittsleiter silberfarben (Aufschrift 'Einsatzabschnittsleiter')
    - Zug- und Gruppenführer rot (keine oder funktionsbezogene Aufschrift)
    - Öffentlichkeitsarbeit grün (Aufschrift 'Feuerwehr Presse')
    - Atemschutzüberwachung schwarz-weiß kariert (Schachbrett; Aufschrift 'ASÜ')
    - Fachberater blau
    - Seelsorger violett

Download

Die aktuelle Feuerwehrverordnung kann auf der Homepage der Landesfeuerwehrschulen Niedersachsen heruntergeladen werden.

Link zum Downloadbereich

Direktlink zur Datei (PDF)