Fit für den Einsatz: Jährlich werden alle Atemschutzgeräteträger auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft.

20100209_atemschutzwbZunächst erfolgt eine theoreitsche Unterweisung in die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 ("Atemschutz"). Spezielle Themen wie Einsatzgrundsätze werden hier behandelt, denn der Einsatz unter Atemschutz ist nicht zu unterschätzen. Anschließend wird zur Feuerwehr-Technischen Zentrale (FTZ) Gifhorn gefahren. Unter Anleitung der Atemschutzbeauftragten wird die Fitness überprüft. Dazu gehört u.a. das Besteigen einer "Endlosleiter". Anschließend erfolgt der Streckendurchgang. Hier handelt es sich um einen vernebelten Raum, in dem sich eine Strecke mit Hindernissen befindet, die mit dem Atemschutzgerät absolviert werden muss.

In den Monaten Januar und Februar werden die Feuerwehren der Stadt Gifhorn überprüft. Dies geschieht an verschiedenen Abenden innerhalb der Woche.

Voraussetzung für den Atemschutzeinsatz ist neben dem abgeschlossenen Lehrgang eine ärztliche Untersuchung (G26.3), die eine körperliche Tauglichkeit bescheinigt.

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