Das Gamsener Feuerwehrhaus steht seit dem Gründungstag im Jahr 1876 an der gleichen Stelle. Im Jahr 1951 musste es abgerissen werden, um Platz für einen zweiten Einstellplatz (Fahrzeug + Anhänger) zu schaffen. 1974 wurde das Feuerwehrhaus auf vier Einstellplätze erweitert, 1988 kam das benachbarte Kalthaus der ehemaligen Gemeinde Gamsen hinzu. Die zwei weiteren Plätze boten Platz für die Anhänger. 1991 wurde auf der Fahrzeughalle ein Dach aufgesetzt. Seitdem steht auch ein großer Unterrichtsraum zur Verfügung. Der letzte große Anbau war im Jahr 2005. Hier wurde die letzte Außenfläche des Grundstücks bebaut, um Umkleideräume für die Einsatzkräfte zu schaffen.

Der Fuhrpark ist seit 1982 in seiner Größe unverändert (damals LF8, TLF8, TSF, MTW). Hier gab es zwar keinen Zuwachs, aber die Größe der Fahrzeuge veränderte sich in den Jahren. Da konnte auch die Renovierung der Fahrzeughalle 2016 nicht mehr Platz schaffen.

Tiefere Erkenntnisse zur räumlichen Situation brachte zunächst die Begehung durch die  Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen. Im Rahmen dieser Begehung wird überprüft, ob die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährdet ist, bzw. Unfallgefahren vorliegen. Hier wurden einige Mängel aufgedeckt. Die aktuellsten Erkenntnisse brachte der Feuerwehrbedarfsplan, den die Stadt Gifhorn in Auftrag gab, bzw. ausgiebig begleitete. Das Resultat lautete, dass das Gebäude in dieser Form nicht mehr arbeitsfähig sei und an geeigneter Stelle neu gebaut werden müsse. Ein neuer Gebäudestandort soll etwas südlicher gefunden werden, um bessere Ausrücke- bzw. Eintreffzeiten bei Einsätzen zu erreichen (Bundestraße 4, Campingplätze, Gesundheitseinrichtungen, Industriegebiet, usw.). Ein Neubau bedeutet auch, dass für Jahrzehnte nachhaltig gebaut werden muss. Die aktuellen sechs Plätze (vier Fahrzeugplätze vorn, zwei Anhängerplätze seitlich) werden hier sicherlich den Mindestbedarf darstellen.

Zunächst sagt der Haushaltsplan der Stadt Gifhorn aus, dass Planungskosten bereitgestellt werden. Wenn die Planungen feststehen, können die Kosten für das Bauvorhaben im nächsten Haushaltsplan berücksichtigt und werden, damit der Umsetzung nichts mehr im Wege steht.

 Aller-Zeitung 25.09.2021
(Quelle: Aller-Zeitung 25.09.2021)

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