Bald es ist wieder soweit:
Der Ausbildungsdienst der aktiven Einsatzkräfte darf wieder aufgenommen werden. Es gibt viele Vorgaben bzgl. Sicherheits- und Hygienemaßnahmen, die dabei erfüllt werden müssen. Gemäß den Anweisungen des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport wird ein vorübergehendes Ausbildungskonzept erstellt. Die Personenzahl wird extrem begrenzt, dass maximal 10 Personen üben dürfen. An den wöchentlichen Diensten kann im Normalfall auf 35 bis 40 Personen gezählt werden. In dieser besonderen Situation ist die Ortsfeuerwehr angewiesen, den Dienst gruppenweise zu unterschiedlichen Tagen oder Uhrzeiten durchzuführen. Abstandsregelungen sowie das Tragen einer Mund- und Nasenschutzbedeckung sind einige der Auflagen, die erfüllt werden müssen. Nach der Ausbildung werden die Fahrzeuge gereinigt bzw. desinfiziert.
Bis jetzt wurde ausschließlich das Einsatzgeschehen bedient, natürlich auch unter den entsprechenden Hygienebestimmungen. Alle anderen Abteilungen dürfen aktuell leider noch nicht tätig werden. Die Dienste der Jugendfeuerwehr, der Kinderfeuerwehr oder der Altersgruppe dürfen bislang noch nicht starten.