Der Niedersächsische Landtag hat ein neues Brandschutzgesetz beschlossen.

aktuell allgemein_news1Dieses neue "Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr" mit Stand vom 18. Juli 2012 kann von der Homepage der NABK heruntergeladen werden.

Link: NBrandSchG

Änderungen beziehen sich beispielsweise auf das Alter der aktiven Einsatzkräfte. Ab jetzt dürfen sie bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres (vorher 62) ihren Dienst verrichten. Weiterhin ist eine Doppelmitgliedschaft möglich. Dafür mussten bislang beide Gemeinden zustimmen. Somit ist es jetzt möglich, aktives Mitglied seiner Feuerwehr am eigenen Wohnort zu sein und gleichzeitig die Ortsfeuerwehr am Arbeitsort zu unterstützen. Inzwischen werden auch Kinderfeuerwehren behandelt.